Ius primae noctis

Das Gemälde Das Herrenrecht von Wassili Dmitrijewitsch Polenow (1874) zeigt, wie ein alter Mann seine Töchter zum Feudalherrn bringt.

Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du seigneur[1]) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen. Die Rechtsgepflogenheit beziehungsweise die zugehörige erotische Machtfantasie ist in der Frühen Neuzeit und Aufklärung in literarisch-politischen Publikationen publikumswirksam und verkaufsfördernd dargestellt worden. Ob sie jemals tatsächlich bestand, ist stark umstritten.[2] Im Zeitalter bzw. in der Literatur der Aufklärung wurde sie als menschenverachtend thematisiert und damit der Feudalismus wie die mittelalterliche Vergangenheit kritisiert. Besonders ausführlich erfolgte dies in Voltaires Werk Essai sur les moeurs. Eine populäre Darstellung findet sich auch in Der tolle Tag oder Die Hochzeit des Figaro.

  1. Ausführlicher Artikel auf www.tvtropes.org über das Droit du Seigneur als literarischen Tropus (englisch).
  2. Classen, Albrecht: The medieval chastity belt: a myth-making process. Macmillan, 2007, ISBN 978-1-4039-7558-4, S. 151.

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